Schweizer Pass

In der Schweiz ist es seit dem 1. Januar 2018 für die Einbürgerung Pflicht, mündliche Kompetenzen auf dem Niveau B1 und schriftliche Kompetenzen auf dem Niveau A2 in einer der Schweizer Landessprachen nachzuweisen (Art. 6 Abs. 1 Bürgerrechtsverordnung, BüV, SR 141.01).

(Achtung: In gewissen Kantonen werden für die ordentliche Einbürgerung höhere Sprachkompetenzen verlangt. Informieren Sie sich bei der Einbürgerungsbehörde Ihrer Gemeinde.)

Sie müssen also ein anerkanntes Sprachenzertifikat vorweisen oder den Sprachenpass fide machen.

Was ist der Sprachenpass fide?

Es ist eine Prüfung, die auf die sprachliche Bewältigung von Alltagssituationen ausgerichtet ist, z. B. z.B. das Verstehen des Rundschreibens einer Immobilienverwaltung oder eines Amtes, den Austausch von Informationen am Bankschalter oder mit der Lehrerin des Kindes, das Ausfüllen eines Formulars.

Im Sprachenpass steht am Ende nicht „Prüfung bestanden“ oder „Prüfung nicht bestanden“, sondern es wird – je nach gezeigten Fähigkeiten – das Niveau A1, A2 oder B1 attestiert.

Wo kann der Sprachnachweis fide gemacht werden?

Es gibt viele verschiedene anerkannte Schulen und Institute, die den Test anbieten. Eine Liste der anerkannten Institute finden Sie hier: Liste der akkreditierten Nachweisinstitutionen

Der Nachweis kostet max. CHF 250.

Welche Sprachzertifikate sind für die Einbürgerung anerkannt?

Folgender Link führt auf die Liste aller anerkannten Sprachdiplome, mit denen Sie einen Sprachenpass beantragen können. Wenn Sie über ein anerkanntes Sprachzertifikat verfügen, können Sie auf Wunsch bei der Geschäftsstelle fide für 20 Franken einen Sprachenpass beantragen. Sie finden dafür ein einfaches Formular auf dem Webportal fide: Anerkannte Sprachzertifikate Antragsformular

Auf weitere Fragen zu diesem Thema gibt die Geschäftsstelle fide gerne Auskunft: Funkstrasse 92, 3084 Wabern, info@fide-info.ch, Tel. 031 351 12 12.

Müssen Kinder für die Einbürgerung auch einen Sprachnachweis haben?

Minderjährige Kinder und Jugendliche, welche mind. 5 Jahre eine Schweizer Schule besucht haben, müssen keinen Sprachnachweis haben.

Sprachnachweis für die Einbürgerung in die Schweiz